Orthodoxer Religionsunterricht in Baden-Württemberg – gegenwärtige Lage und Entwicklungsperspektiven

Im Folgenden möchten wir Eltern orthodoxen Glaubens über den Stand des Orthodoxen Religionsunterrichts (ORU) in Baden-Württemberg informieren. Im ersten Abschnitt zeigen wir auf, wie engagierte Eltern vorgehen können, um die Einführung des ORU an ihrer Schule zu erreichen. Im zweiten Abschnitt geben wir Hintergrundinformationen zum ORU.

Wie können Sie als Eltern helfen?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der ORU an einer Schule stattfinden kann?

Formular zur Abfrage der Religionszugehörigkeit im Rahmen der Schulanmeldung inkl. Merkblatt zum Religionsunterricht und Mustererklärungen

Herunterladen:  pdf button KM_Abfrageformular_Religionszugehoerigkeit_an_Schulen.pdf

 

Erlass des Kultusministeriums vom 21.12.2016

Aktenzeichen: 31-6510.25/72/4

Auf Antrag der Orthodoxen Bischofskonferenz Deutschland (OBKD) wird für das Fach orthodoxe Religionslehre Folgendes klargestellt:

1. Orthodoxe Religionslehre ist ordentliches Unterrichtsfach im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 18 Landesverfassung sowie den §§ 96 bis 100 des Schulgesetzes Baden-Württemberg.

2. Der orthodoxe Religionsunterricht wird von orthodoxen Religionslehrkräften er-teilt, die von ihrer Religionsgemeinschaft angestellt sind oder in einem Beschäfti-gungsverhältnis zum Land Baden-Württemberg stehen.