Orthodoxer Religionsunterricht in Baden-Württemberg – gegenwärtige Lage und Entwicklungsperspektiven

Im Folgenden möchten wir Eltern orthodoxen Glaubens über den Stand des Orthodoxen Religionsunterrichts (ORU) in Baden-Württemberg informieren. Im ersten Abschnitt zeigen wir auf, wie engagierte Eltern vorgehen können, um die Einführung des ORU an ihrer Schule zu erreichen. Im zweiten Abschnitt geben wir Hintergrundinformationen zum ORU.

Wie können Sie als Eltern helfen?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der ORU an einer Schule stattfinden kann?

Im Schulgesetzt von Baden-Württemberg wird bestimmt, dass der RU, und damit auch der ORU, nur dann in einer Klasse stattfinden kann, wenn sich mindestens 8 Schüler in allen Parallelklassen finden, die daran teilnehmen wollen. Jeweils zwei Klassenstufen können darüber hinaus zusammengefasst werden, sodass der Unterricht für die Klassen 1-2, 3-4, 5-6 usw. gemeinsam durchgeführt werden kann. Eine Lehrerin bzw. ein Lehrer wird von den ORU-Koordinatoren gesucht und entsandt. Zurzeit erfüllen P. Dragoslav Corkovic von der serbischen und P. Ilya Limberger von der russischen Kirche diese Aufgabe. Man kann sich mit Ihnen per Email über Адрес электронной почты защищен от спам-ботов. Для просмотра адреса в вашем браузере должен быть включен Javascript. und Адрес электронной почты защищен от спам-ботов. Для просмотра адреса в вашем браузере должен быть включен Javascript. in Verbindung setzen.

Wie können engagierte Eltern die Einführung des ORU an ihrer Schule unterstützen?

Wollen aktive Eltern die Verwirklichung des ORU an der Schule ihrer Kinder unterstützen, können sie folgendes unternehmen:

  1. Sie können sich an die Schulleitung mit der Bitte wenden, die Möglichkeit der Einführung von ORU zu überprüfen. Zwar haben alle Schulleitungen die entsprechenden Mitteilungen des Kultusministeriums erhalten, selber aktiv werden nur die wenigsten. Die Einführung eines neuen RU ist für die Schule nämlich mit Schwierigkeiten bzgl. des Stundenplans verbunden. Zum Gespräch mit der Schulleitung sollten Sie eine Kopie des Einführungserlasses sowie die Anordnung des Kultusministeriums zur Abfrage der Religionszugehörigkeit mitnehmen;
  2. Bei einer Neuanmeldung eines Kindes an einer Grund- bzw. weiterführenden Schule können Sie die Religionszugehörigkeit des Kindes als „Orthodox (griechisch-, russisch-, usw.)“ angeben;
  3. Bei den Elternversammlungen können Sie sich über andere orthodoxe und am ORU interessierte Eltern erkundigen;
  4. Durch die Elternvertretung kann man alle Eltern anschreiben und sie über die Möglichkeit der Einführung des ORU informieren.[1]

Die offizielle Einführung des ORU in Baden-Württemberg hat dank Anstrengungen vieler Menschen geklappt. Ein großer Dank gebührt der Orthodoxen Bischofskonferenz für die stetige Unterstützung des Projekts; den Mitgliedern der Bildungsplankommission, die mehrere Jahre am Bildungsplan gearbeitet haben; der evangelischen und der katholischen Kirche, die das Vorhaben mit ihrem Knowhow unterstützt haben; dem Kultusministerium und seinen Mitarbeitern, die alle möglichen Türen geöffnet haben; dem Landesinstitut für Schulentwicklung, in dessen Räumen und mit der tatkräftigen Unterstützung seiner Mitarbeiterinnen der Bildungsplan entstanden ist; der Orthodoxen Bildungseinrichtung an der Ludwig-Maximilian-Universität München, die die Entstehung des Bildungsplans wissenschaftlich begleitet hat; unzähligen weiteren Menschen, denen religiöse Bildung ein wichtiges Anliegen ist.

Wir bitten alle engagierten orthodoxen Eltern ihren Beitrag zur religiösen Bildung ihrer Kinder zu leisten, indem sie sich an der Einführung des ORU aktiv beteiligen.

Hintergrundinformationen

Orthodoxer Religionsunterricht – ein neues und wichtiges Schulfach

Die „großen Fragen“ der Kinder und Jugendlichen bilden den Ausgangspunkt für das Lernen im orthodoxen Religionsunterricht: Gibt es einen Gott? Was passiert nach dem Tod? Warum gibt es verschiedene Religionen? Diese und viele andere wichtige Fragen und Themen werden im Orthodoxen Religionsunterricht aus orthodoxer Perspektive beleuchtet. Im Orthodoxen Religionsunterricht erfahren Kinder und Jugendliche mehr über die gemeinsame orthodoxe Tradition, als auch über die lokalen Ausprägungen. Der Orthodoxe Religionsunterricht ist ein Ort, wo orthodoxe Kinder und Jugendliche aus verschiedenen orthodoxen Kirchen gemeinsam lernen und die eigene orthodoxe Identität entwickeln und stärken können. Der Orthodoxe Religionsunterricht wird in deutscher Sprache erteilt. Damit entwickeln Kinder aus verschiedenen Ländern eine gemeinsame Sprache, in der sie – vom eigenen Standpunkt her – über religiöse Inhalte miteinander aber auch mit Vertretern anderer Konfessionen und Religionen sprechen können. Zugleich erfahren kulturelle Besonderheiten wie Sprachen der Kinder und Jugendlichen und lokale Traditionen im Unterricht eine positive Würdigung.

Religionsunterricht und Orthodoxer Religionsunterricht in Deutschland – auch orthodoxe Kinder haben das Recht auf eigenen Religionsunterricht

  1. Schul- und Hochschulbildung in Deutschland gehört in die Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dies bedeutet, dass es 16 Bildung- bzw. Kultusministerien gibt, die in einer potentiell sehr unterschiedlichen Weise die Schulbildung in ihrem Bundesland steuern. Insbesondere gibt es in jedem Schulfach und Bundesland einen eigenen Lehr- bzw. Bildungsplan, der eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung des Unterrichts in diesem Fach ist. Dies gilt insbesondere auch für den Religionsunterricht (RU).
  2. Der RU wird in den meisten Bundesländern einerseits durch das Grundgesetz, andererseits durch das jeweilige Schulgesetz geregelt. Im § 7 des Grundgesetzes heißt es zum Beispiel:
    (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
    (3) 1 Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
    Das bedeutet, dass Religionsunterricht, auch orthodoxer Religionsunterricht, in den Schulen zu erteilen ist und dass die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf den Religionsunterricht haben. Das bedeutet auch, dass dieses Fach z.B. benotet wird und man kann eine Abiturprüfung in diesem Fach ablegen. 2 Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Das bedeutet, dass Religionsunterricht, auch ein orthodoxer Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der Religionsgemeinschaften ist. Der Staat wacht zwar über die Rahmenbedingungen des RU, die inhaltlichen Vorgaben macht aber die Religionsgemeinschaft, die insbesondere Lehr- bzw. Bildungspläne erstellt und geeignete Lehrkräfte entsendet, die ihrerseits gewissen Standards entsprechen müssen. Die Anforderungen an die Lehrkräfte für den orthodoxen Religionsunterricht sind ein abgeschlossenes Theologiestudium oder vergleichbarer Abschluss, ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens C1), eine Empfehlung des jeweiligen Gemeindepriesters und eine Lehrerlaubnis seitens der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD)
    In den §§99-100 des Schulgesetzes Baden-Württemberg heißt es:
    (1) Die Aufsicht der Religionsgemeinschaften über den Religionsunterricht wird durch religionspädagogisch erfahrene Beauftragte der Religionsgemeinschaften wahrgenommen.
    (2) Die allgemeine Aufsicht des Staates erstreckt sich darauf, dass bei der Erteilung des Religionsunterrichts der Stundenplan beachtet, die Unterrichtszeit eingehalten und die Schulordnung gewahrt wird.
    Hieraus folgt:
    • Der RU ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz verankert ist;
    • Der RU wird konfessionell erteilt und ist kein Wahl- sondern ein Pflichtfach für Mitglieder der jeweiligen Konfession bzw. Religionsgemeinschaft, nun auch für orthodoxe Kinder in Baden-Württemberg;
    • Der Staat wacht zwar über die Rahmenbedingungen des RU, die inhaltlichen Vorgaben macht aber die Religionsgemeinschaft, die insbesondere Lehr- bzw. Bildungspläne erstellt und geeignete Lehrkräfte entsendet, die ihrerseits gewissen Standards entsprechen müssen. Diese sind im Fall des ORU ein abgeschlossenes Theologiestudium oder vergleichbarer Abschluss, ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens C1), eine Empfehlung des jeweiligen Gemeindepriesters und eine Lehrerlaubnis seitens der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD).
  3. Der ORU wurde zu verschiedenen Zeiten in Bayern, Hessen (nur Grundschule), Niedersachsen und Nordrhein-Westfallen eingeführt. Seit Dezember 2016 wurde er auch in Baden-Württemberg durch den Einführungserlass des Kultusministeriums zum offiziellen Schulfach. Die Bildungspläne können Sie sich hier anschauen:
  4. Der ORU wird von allen orthodoxen Kirchen organisiert und getragen, die in Deutschland ihre Bischöfe und Gemeinden haben. Alle orthodoxen Kinder – d.h. Angehörige der griechisch-, serbisch-, rumänisch-, russisch-, bulgarisch-, georgisch- und antiochenisch-orthodoxen Kirchen– können am ORU teilnehmen. Darüber hinaus können aber auch alle Schüler am ORU teilnehmen, deren Eltern dies wünschen.

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[1] Hier ist ein möglicher Brieftext: „Liebe Eltern der Klasse NN, ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass es neben dem katholischen und dem evangelischen Religionsunterricht auch die Möglichkeit eines christlich-orthodoxen Religionsunterrichts besteht. Falls Sie bzw. Ihr Kind einer der orthodoxen Kirchen angehören und dies wünschen, könnte der Orthodoxer Religionsunterricht auch an unserer Schule eingerichtet werden. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist, dass sich in einer (eventuell auch einer doppelten) Klassenstufe mindestens 8 Schülerinnen und Schüler finden, die bzw. deren Eltern die Einführung des Orthodoxen Religionsunterrichts wünschen. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bei mir. Ich bin bereit, Ihre Fragen zu beantworten und die notwendigen organisatorischen Schritte einzuleiten. Mit herzlichen Grüßen, Ihr …..“