pdf_button Reisebedingungen

Vorbemerkung

  1. Teilnehmer und Vertragsgrundlage
  2. Anmeldung und Reisebestätigung
  3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
  4. Leistungen des Veranstalters
  5. Leistungsänderungen
  6. Rücktritt des Teilnehmers, vorzeitige Abreise
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl
  8. Versicherungen
  9. Beginn und Ende der Obhutpflicht des Veranstalters/Reiseende
  10. Stellung der Jugendgruppenleiter, Verhaltensanforderungen an die Teilnehmer
  11. Schlussbestimmungen
  12. Veranstalterangaben

 

Vorbemerkung

Sehr geehrte Sorgeberechtigte und Teilnehmer,

Der Verband Russische Orthodoxe Jugend veranstaltet Ferienfreizeitfahrten (nachfolgend kurz "Reisen" genannt) im Rahmen ihrer Tätigkeit nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und ist insofern Veranstalter von Reisen im Sinne des Reiserechts. Ihr Vertragspartner wird der Verband Russische Orthodoxe Jugend, an den Sie sich mit Abgabe Ihrer "Verbindlichen Anmeldung" zur Buchung einer Reise wenden.
Wir bitten mit Ihrer Buchung um Ihr Vertrauen für unsere Reiseangebote. Vertrauen setzt Kenntnis der beiderseitigen Rechte und Pflichten voraus. Deshalb regeln diese REISEBEDINGUNGEN, ohne die es leider nicht geht, und die Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Vertrages werden, das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer der Reise und uns als Veranstalter.

 

1. Teilnehmer und Vertragsgrundlage

Als Teilnehmer der Reisen können sich Kinder und Jugendliche durch ihre gesetzlichen Vertreter, entsprechend des in der Reisebeschreibung festgelegten Reisealters und sonstiger dort aufgeführter Teilnahmebedingungen, anmelden. Für einzelne Fahrten können Sonderregelungen getroffen werden. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages und die Durchführung der Reise sind

  • diese REISEBEDINGUNGEN
  • die Reisebeschreibung die Angaben im Feriensteckbrief
  • das fahrtspezifische Informationsblatt sowie die Informationen des Veranstalters bei Vorbereitungstreffen für einzelne Fahrten.

2. Anmeldung und Reisebestätigung

Mit dem Ausfüllen und der Übersendung/ Übergabe des Formulars "Verbindliche Anmeldung" bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Minderjährige Teilnehmer werden im Verhältnis zum Veranstalter durch ihren jeweiligen zur Personensorge berechtigten gesetzlichen Vertreter (nachfolgend kurz "gesetzlicher Vertreter" genannt) vertreten, der Erklärungen betreffend das Vertragsverhältnis stets für den Teilnehmer und in eigenem Namen abgibt. Bestehen mehrere gesetzliche Vertreter, ist für den Veranstalter bereits die Erklärung eines gesetzlichen Vertreters allein maßgebend. Soweit nachfolgend der Teilnehmer hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten benannt wird, betrifft die entsprechende Regelung stets auch den gesetzlichen Vertreter in eigenem Namen, soweit sich nicht aus dem Charakter der Regelung ergibt, dass diese nur den Teilnehmer höchstpersönlich betrifft. Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem vom Veranstalter vorgegebenen Formular "Verbindliche Anmeldung". Sonstige Anmeldungen sowie Anfragen in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form, per Telefax oder E-Mail sowie nicht rechtskräftig unterzeichnete Anmeldungen sind für den Veranstalter stets unverbindlich.
An die "Verbindliche Anmeldung" ist der Teilnehmer 14 Tage gebunden.
Der Reisevertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn die "Verbindliche Anmeldung" durch den Veranstalter ausdrücklich durch Ausfertigung und Übergabe/ Übersendung einer Reisebestätigung an den Teilnehmer angenommen wurde.

 

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

Der Reisepreis bestimmt sich nach der für den jeweiligen Ferienzeitraum gültiger Reisebeschreibung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Bankeinzug. Der Betrag wird 2 Monate vor Beginn des Sommerlagers (am 01 Juni) abgebucht.

 

4. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich aus dem Inhalt der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung.
Die Mitarbeiter des Veranstalters und die Jugendgruppenleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen, die von den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Reiseinformationen in den Reiseunterlagen des Veranstalters abweichen. Von den o. g. Regelleistungen abweichende Leistungsverpflichtungen des Veranstalters und Reisebesonderheiten werden in der Reisebeschreibung bzw. der Reisebestätigung angegeben. Diese gelten als vereinbart. Abreden und Vereinbarungen, die abweichend zu den Reise- und Leistungsbeschreibungen sowie den Reisebedingungen des Veranstalters gelten sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Reisepreis schließt in der Regel folgende Leistungen des Veranstalters und der von ihm vertraglich gebundenen Leistungsträger ein:

  • Hin- und Rückfahrt
  • Vollverpflegung
  • Unterkunft, wenn nicht anders ausgewiesen
  • Betreuung durch geschulte Jugendgruppenleiter
  • Haftpflichtversicherung
  • Gruppenangebote lt. Reisebeschreibung

 

5. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen oder Abweichungen alsbald in Kenntnis zu setzen.

6. Rücktritt des Teilnehmers, vorzeitige Abreise

Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der etwaig anderweitigen Verwendung der Reiseleistung unter Verzicht auf die Geltendmachung eines höheren konkreten Schadens folgender pauschalierter Anspruch auf Rücktrittskosten bezogen auf den Reisepreis je Teilnehmer zu:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises
  • bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises
  • bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.


Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, insbesondere bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers aus persönlichem Entschluss, auf Wunsch des gesetzlichen Vertreters oder bei nachvollziehbarem Heimwehfall oder sonstigen Gründe nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Teilrückvergütung des Reisepreises.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Teilnehmer den Anordnungen der Jugendgruppenleiter mehrfach oder in grober Weise zuwider handelt, gegen die Haus- bzw. Objektordnung grob oder wiederholt verstößt, das "Miteinander" in der Reisegruppe erheblich und nachhaltig beeinträchtigt oder strafbare Handlungen begeht.
Kündigt der Veranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommener Leistung erlangt.
Kosten die dem Veranstalter entstehen, um den Teilnehmer nach Hause zu schicken, inklusive der Kosten für evtl. notwendige Begleitpersonen, sind dem Veranstalter zu erstatten. Eine unverzügliche Selbstabholung des Teilnehmers durch den gesetzlichen Vertreter ist möglich, soweit die Zeitspanne bis zur Abholung dem Veranstalter zumutbar ist.

 

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu dem Teilnehmer die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, genannt sowie in der Reisebestätigung deutlich hervorgehoben hingewiesen wird. Ist keine Mindestteilnehmerzahl angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 und der Zeitpunkt der Erklärung spätestens 6 Wochen vor geplantem Reisebeginn. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Teilnehmer zurück.

 

8. Versicherungen

Versicherung besteht für den Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Veranstalters. Auf Abweichungen und Veränderungen wird durch den Veranstalter in der Reiseausschreibung ausdrücklich hingewiesen.
Der Teilnehmer kann bzw. sollte in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten ergänzende Versicherungen abschließen, die Risiken absichern, für die der Veranstalter keine Haftung übernehmen kann oder keine Gruppenversicherung abgeschlossen hat. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich hingewiesen.
Für den Teilnehmer muss mindestens für die Dauer der Reise Krankenversicherungsschutz bestehen, der auf Anforderung des Veranstalters nachzuweisen ist.

 

9. Beginn und Ende der Obhutpflicht des Veranstalters/ Reiseende

Die Obhutpflicht des Veranstalters beginnt mit der Übergabe des Teilnehmers durch den gesetzlichen Vertreter bzw. den durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person am vereinbarten Abfahrtsort, an die für die Fahrt durch den Veranstalter eingesetzten Jugendgruppenleiter. Bei volljährigen Teilnehmern gilt hierbei der Zeitpunkt des Meldens beim Jugendgruppenleiter. Die Jugendgruppenleiter können sich durch einen Jugendgruppenleiterausweis legitimieren. Die Fahrt ist mit der Übergabe des Teilnehmers durch die Jugendgruppenleiter bzw. Mitarbeiter des Veranstalters an den gesetzlichen Vertreter bzw. die schriftlich durch diese bevollmächtigte Person am vereinbarten Rückankunftsort zur vereinbarten Zeit beendet. Bei volljährigen Teilnehmern und Teilnehmern über 11 Jahre mit schriftlicher Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters zum "Allein-nach-Hause-gehen" endet die Reise mit dem Verabschieden vom Jugendgruppenleiter/ Mitarbeiter des Veranstalters am vereinbarten Rückankunftsort. Sollte durch den gesetzlichen Vertreter keine Abholung des minderjährigen Teilnehmers zur vereinbarten Zeit erfolgen, so verlängert sich die Reisevertragsdauer hierdurch nicht bis zur Übergabe des Teilnehmers an die Sorgeberechtigten bzw. bevollmächtigte Personen. Alle evtl. durch eine Verspätung bei der Übergabe für den Veranstalter entstehenden Mehrkosten, einschließlich von Kosten für Begleitpersonen, sind durch den Teilnehmer bzw. den gesetzlichen Vertreter zu tragen.

 

10. Stellung der Jugendgruppenleiter, Verhaltensanforderungen an die Teilnehmer

Die Teilnehmer werden durch qualifizierte Jugendgruppenleiter betreut. Diese sind vor Ort Ansprechpartner des Teilnehmers und Vertreter des Veranstalters. Ansprechpartner des nicht mitreisenden gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Teilnehmers ist grundsätzlich der Veranstalter an dessen Sitz.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Jugendgruppenleiter Folge zu leisten.
Die Hausordnung und sonstigen objektspezifischen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert und bei seinem Handeln beachtet. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und der ihm obliegenden Aufsichtspflicht dazu, den Teilnehmer auf die Reise entsprechend den Reiseunterlagen, Reisebedingungen etc. vorzubereiten bzw. diesem dabei Unterstützung zu geben.

 

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Reisevertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Reisebedingungen oder des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und dem Regelungsziel am nächsten entspricht.
Auf das Verhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer und seiner gesetzlichen Vertretung sowie den Reisevertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12. Veranstalterangaben

Russische Orthodoxe Jugend

Falkertstr. 70, 70176 Stuttgart

Tel. 07156 / 40 70 203 (Irina Tarasenko)